Unterschiede im Pflegebereich

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, Pflege oder auch Krankenpflege in Anspruch nehmen zu müssen. Egal ob chronisch kranke Patienten, kurzzeitig erkrankte Menschen, Menschen mit Behinderungen oder hilfsbedürftige Senioren – ohne eine passende (Kranken-) Pflege kann das Leben sehr beschwerlich werden.

Die ambulante Behandlung

Bei einer ambulanten Behandlung wird der Patient für eine spezielle Behandlung in eine medizinische Einrichtung aufgenommen. Eine medizinische Einrichtung kann eine Arztpraxis oder die Ambulanz eines Krankenhauses sein. Nach der Untersuchung verlässt der Patient den Behandlungsort ohne einen weiteren stationären Aufenthalt in Anspruch zu nehmen.

Die ambulante häusliche Pflege

Plötzlich steht man vor der Situation professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen zu müssen. Eine gute und umfassende Beratung erleichtert sowohl dem Erkrankten als auch den Angehörigen die neue und erschwerte Situation.

Die Beratung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst, der frei gewählt wird. Ein Mitarbeiter kommt in das private Umfeld des zu Versorgenden und ermittelt mit ihm und den Angehörigen den Hilfebedarf.

Die durchzuführenden Pflegemaßnamen bestehen aus Hilfestellungen oder kompletter Übernahme der Körperhygiene, der Ernährung oder der Haushaltsführung.

Besteht schon ein Pflegegrad, rechnet der Pflegedienst die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Ist noch kein Pflegegrad vorhanden, kann ein Antrag zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit bei der Pflegekasse gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit die Leistungen privat oder über das Sozialamt zu finanzieren.

Bei der Antragsstellung ist der Pflegedienst behilflich.

Über sogenannte Entlastungsleistungen, auf die jeder mit einem Pflegegrad Anspruch hat, können soziale Kontakte aufrechterhalten oder das Gedächtnis trainiert werden.

Die häusliche Krankenpflege

Ist der Pflegedienst bei den Krankenkassen zugelassen, kann er Leistungen der häuslichen Pflege erbringen. Diese Leistungen werden durch einen niedergelassenen Arzt verordnet und auf Antrag des Erkrankten und des Pflegedienstes von der Krankenkasse genehmigt.

Dabei ist es unerheblich, ob eine im Haushalt lebende Person die Leistung ebenfalls erbringen könnte.

Die Verordnung ist gerechtfertigt, wenn der Behandlungsplan damit unterstützt wird und ein Krankenhausaufenthalt damit vermieden werden kann.

Die häusliche Krankenpflege untergliedert sich in drei Bereiche:

  • die Behandlungspflege
  • die Grundpflege und die
  • hauswirtschaftliche Versorgung.

Die Behandlungspflege beinhaltet Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel. Die Grundpflege umfasst Leistungen der Körperhygiene. Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung werden Aufgaben im Haushalt übernommen.

Wird Grundpflege oder Hauswirtschaft verordnet, handelt es sich um eine sogenannte Sicherungspflege oder Krankenhausvermeidungspflege. In beiden Fällen steht die medizinische Behandlung durch Fachpersonal im Vordergrund.

Die Kosten werden auf Antrag von der Krankenkasse für vier Wochen übernommen. In besonderen Fällen können die Kosten länger von der Krankenkasse übernommen werden.